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Der Rechtsanwalt berechnet seine Dienstleistungen nach dem tatsächlich für den Fall aufgewendeten Zeitaufwand, mit einem im Voraus festgelegten Stundensatz. Diese Methode wird häufig bei komplexen Fällen verwendet, die eine gründliche Analyse erfordern, wie z.B. die Anfechtung einer missbräuchlichen Bankklausel oder die Verteidigung eines Mandanten in einem Rechtsstreit mit seiner Bank.
In bestimmten Fällen bietet der Rechtsanwalt eine Pauschalgebühr an, die alle Leistungen für einen klar definierten Auftrag abdeckt. Zum Beispiel kann für die Überprüfung eines Immobilienkreditvertrags oder die Verhandlung eines Kredits ein Gesamtpreis im Voraus festgelegt werden, um Überraschungen für den Mandanten zu vermeiden.
Zusätzlich zu den Festgebühren oder Stundenhonoraren kann ein Rechtsanwalt einen Prozentsatz auf die gerichtlich oder durch gütliche Einigung erzielten Gewinne vereinbaren. Dieser Prozentsatz wird im Voraus festgelegt und kann nicht die einzige Vergütungsform sein.
Einige Unternehmen oder Mandanten mit wiederkehrendem Bedarf an rechtlicher Beratung im Bankwesen können sich für ein monatliches oder jährliches Abonnement entscheiden, das die Bearbeitung regelmäßiger Bankrechtsfragen garantiert.
Vor jeder Intervention erstellt der Rechtsanwalt eine Vereinbarung, die die gewählte Abrechnungsart, die enthaltenen Leistungen und die Nebenkosten detailliert aufführt.
Für Mandanten mit bescheidenem Einkommen kann die Prozesskostenhilfe die Honorare ganz oder teilweise übernehmen. Einige Rechtsschutzversicherungen beinhalten ebenfalls die Übernahme der Anwaltskosten im Falle eines Bankenrechtsstreits.